TS Vision – Ihr Spezialist für Digitales

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines, Geltungsbereich und Geltungsreihenfolge

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Firma TS Vision, Straße der Republik 138, 06128 Halle (Saale) (nachfolgend „TS Vision“ genannt) mit ihren Kunden.
    2. Die AGB kommen ausschließlich gegenüber Unternehmern zur Anwendung. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
    3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als TS Vision ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn TS Vision in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die beauftragten Leistungen vorbehaltslos ausführt.
    4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von TS Vision maßgebend. Es gilt folgende Geltungsreihenfolge:
      • individuelles Leistungsangebot an den Kunden/Projektauftrag
      • Leistungsverzeichnis zur Konkretisierung von Vertragsgegenstand und Vertragspflichten
      • diese AGB
    5. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenbedingungen auch für künftige Aufträge mit denselben Kunden, ohne dass TS Vision in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. Die AGB in der jeweils aktuell gültigen Fassung sind jederzeit auf der Website von TS Vision unter ts-vision.de/agb.html im Internet abrufbar.
    6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie durch Einzelvereinbarung oder in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
  2. Vertragsgegenstand, Leistungserbringung

    1. Diese AGB gelten für sämtliche vom Kunden erteilte Aufträge über die von TS Vision angebotenen Leistungen und Projekte (nachfolgend auch „Projektleistungen“ genannt). Das Leistungsportfolio von TS Vision kann dem Leistungsverzeichnis (abrufbar unter ts-vision.de/leistungsverzeichnis.html) entnommen werden.
    2. Die Beauftragung von Leistungen von TS Vision bedarf eines gesonderten, schriftlichen Auftrags des Kunden (nachfolgend auch „Projektauftrag“ genannt) auf Grundlage dieser AGB und des Leistungsverzeichnisses. Projektbeschreibung, vertragliche Pflichten und sonstige Vertragsbestandteile werden im Projektauftrag festgelegt und durch das Leistungsverzeichnis konkretisiert.
    3. TS Vision erbringt keine Rechtsberatung. Dem Kunden steht es frei, von TS Vision erbrachte Arbeitsergebnisse auf eigene Kosten durch eine sachkundige Person seiner Wahl auf rechtliche Zulässigkeit überprüfen zu lassen.
  3. Pflichten des Kunden, insbesondere Mitwirkung, Freistellung

    1. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die für die Projektleistungen von TS Vision erforderlich sind bzw. diese fördern. Näheres regelt das Leistungsverzeichnis.
    2. Der Kunde sorgt dafür, dass der Firma TS Vision für während der Durchführung eines Projekts erforderliche Abstimmungsgespräche entscheidungsbefugtes Personal benannt wird, und gewährleistet dessen zeitliche Verfügbarkeit.
    3. Der Kunde verpflichtet sich ggf., selbst in regelmäßigen Abständen Backups seiner IT-Infrastruktur zu erstellen oder erstellen zu lassen. Hierzu wird der Kunde einen Hosting-Dienstleister und ein entsprechendes Hosting-Paket dieses Dienstleisters wählen, welches die zeitnahe und regelmäßige Erstellung von Backups, eine zuverlässige zeitnahe Wiederherstellung und ein Rückspielen von insbesondere auch projektrelevanter Daten ermöglicht.
    4. Für Materialien und Inhalte, die der Kunde für ein Projekt bereitstellt, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde versichert, dass er zur Übergabe und Verwendung der von ihm beigestellten Materialien berechtigt ist. TS Vision übernimmt keine Prüfungspflichten, insbesondere trifft TS Vision keine Pflicht, die Inhalte auf mögliche Verstöße gegen Rechte Dritter zu überprüfen. Der Kunde ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten oder akzeptierten freigegebenen Inhalte keine Gesetze oder Rechte Dritter verletzen. Hat TS Vision Kenntnis davon, dass bereitgestellte Materialien Gesetz oder Rechte Dritter verletzen, ist sie berechtigt, die Auftragsarbeiten einzustellen. TS Vision wird den Kunden in diesem Fall entsprechend informieren. TS Vision wird den Kunden ebenfalls informieren, sofern sie Zweifel an der Tauglichkeit der bereitgestellten Materialien hat.
    5. Sollten Dritte TS Vision wegen möglicher Rechtsverstöße durch vom Kunden bereitgestellte Materialien in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, TS Vision von jeder Haftung freizustellen und die ihr dadurch veranlassten Aufwendungen und Schäden, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, zu ersetzen.
    6. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer aus diesem Grunde die Projektleistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. Schätzungen von TS Vision, insbesondere hinsichtlich Projektdauer und Zeitaufwand, hängen maßgeblich davon ab, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß nachkommt.
  4. Vergütung, Zahlungsmodalitäten

    1. Für die beauftragten Leistungen gelten die im Projektauftrag mit dem Kunden vereinbarten Stundensätze. Wenn keine Regelung im Projektauftrag getroffen wird, gelten ersatzweise die im Leistungsverzeichnis genannten Stundensätze von TS Vision.
    2. TS Vision hat zusätzlich Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen, die in Ausübung der Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Projekt entstanden sind. Reise- und Unterbringungskosten sowie sonstige nicht unmittelbar tätigkeitsbezogene Aufwendungen hat der Kunde nur zu erstatten, soweit er diesen im Projektauftrag zugestimmt hat.
    3. Aufwandsschätzungen stellen keine Vereinbarung eines Festpreises mit dem Kunden dar. TS Vision wird den Kunden rechtzeitig bei erwarteter Überschreitung einer für ein Projekt abgegebenen Aufwandsschätzung informieren.
    4. Abrechnung und Rechnungsstellung erfolgen monatlich nach Zeit und Aufwand, sofern vom Kunden gewünscht unter gesondertem Ausweis der Tätigkeit. Die Zahlung der Vergütung ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
    5. Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus der vereinbarten Vergütung jährlich zu leisten (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens durch TS Vision bleibt vorbehalten.
  5. Rechte an Arbeitsergebnissen

    1. Soweit nicht anders vereinbart, räumt TS Vision dem Kunden einfache, zeitlich unbeschränkte, jedoch räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und inhaltlich auf die im Projektauftrag festgelegte Verwendung beschränkte Nutzungsrechte an den im Zusammenhang mit dem Projekt entstehenden Arbeitsergebnissen ein.
    2. TS Vision ist nicht daran gehindert, unter Verwendung von Konzepten, Methoden und Erkenntnissen, die sie bei Ausführung des jeweiligen Auftrages angewandt, weiterentwickelt und gewonnen hat, Projekte ähnlicher Aufgabenstellung auch für Dritte zu erbringen.
    3. Die Einräumung von Nutzungsrechten an Arbeitsergebnissen steht in der Regel unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der Monatsrechnung, in deren Abrechnungszeitraum die jeweiligen Arbeitsergebnisse entstanden sind.
    4. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde nicht berechtigt, Arbeitsergebnisse selbst oder durch Dritte zu bearbeiten, beliebig umzugestalten oder in eine andere Nutzungsart umzuwandeln, z. B. zu digitalisieren.
    5. Der Kunde ist ferner nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung von TS Vision Arbeitsergebnisse zur Nutzung an Dritte zu übertragen oder an dem Projektgegenstand Unterlizenzen an Dritte zu erteilen.
  6. Besondere Regelungen für werkvertragliche Leistungen: Fertigstellung von Projekten, Abnahme, Leistungsausfall

    Für den Fall, dass mit dem Kunden im Projektauftrag ausdrücklich ein Festpreis, ein konkreter Fertigstellungszeitpunkt nach dem Kalender und ein konkreter werkvertraglicher Erfolg für das Projekt vereinbart wird, gelten ergänzend folgende Regelungen:

    1. TS Vision sichert dem Kunden eine fristgemäße Fertigstellung des Projektgegenstands zu. TS Vision wird den Kunden von etwaigen Verzögerungen unverzüglich informieren. Die kalkulierte Fertigungszeit verlängert sich, falls Mitwirkungshandlungen des Kunden oder die Billigung von Konzepten oder Entwürfen sich verzögern oder verweigert werden oder nachträgliche Änderungswünsche des Kunden mehr Aufwand nach sich ziehen. Nicht vorgenommene Mitwirkungshandlungen des Kunden führen nicht zum Verzug von TS Vision.
    2. TS Vision hat den Projektgegenstand zum vereinbarten Termin je nach Vereinbarung auf Datenträger oder in gedruckter Form an den Kunden zu übergeben. Ersatzweise kann TS Vision den Projektgegenstand auch elektronisch, z. B. auf einem FTP-Server bereitstellen und dem Kunden die Zugangsdaten für den Abruf des Datenmaterials mitteilen.
    3. Der Kunde hat den Projektgegenstand nach dessen Bereitstellung abzunehmen, d. h. diesen auf Vollzähligkeit, Qualität und Güte zu prüfen und TS Vision mitzuteilen, ob er den Projektgegenstand abnimmt oder die Abnahme verweigert. Gleiches gilt für etwaige Beanstandungen und Mängel am Projektgegenstand. Wegen unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bereitstellung des Projektgegenstands und Aufforderung zur Abnahme über die Abnahme erklärt oder etwaige Beanstandungen mitteilt.
    4. Ist der Projektgegenstand mangelhaft, kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. Das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, steht TS Vision zu. Mängelrechte sind ausgeschlossen, soweit sie auf vom Kunden bereitgestellte Materialien oder sonstigen Vorgaben des Kunden beruhen.
    5. Soweit der Projektgegenstand in der Entwicklung von Software besteht, ist dem Kunden bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine von Fehlern vollkommen freie Software zu erstellen. Dieser Maßstab ist insbesondere bei einem möglichen Verschulden von TS Vision im Rahmen der Mängelrechte des Kunden zu berücksichtigen.
    6. Mängelansprüche und -rechte verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährung beginnt mit Ablieferung bzw. Bereitstellung des Projektgegenstands.
    7. Kann TS Vision den Projektgegenstand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. Unterlassen einer für die vereinbarte Leistungserbringung wesentlichen Mitwirkung), endgültig nicht herstellen, liefern oder bereitstellen, so hat der Kunde TS Vision 60 % der vereinbarten Vergütung zu erstatten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass TS Vision gar kein oder ein geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Die Möglichkeit der Geltendmachung eines weitergehenden, d. h. im konkreten Einzelfall auch höheren Schadens durch TS Vision bleibt unberührt. Die Pauschale ist aber auf solche weitergehenden Ansprüche anzurechnen.
    8. Kündigt der Kunde den Projektauftrag ohne Angabe von Gründen, nachdem TS Vision mit der Durchführung des Auftrags begonnen hat, ist TS Vision berechtigt, 30 % der vereinbarten Vergütung zuzüglich der Aufwendungen zu verlangen, die sich nicht für einen anderen Auftrag einsetzen oder in anderer Form amortisieren lassen (z. B. Kosten für Unterauftragnehmer, besonderes Equipment für die Herstellung des Projektgegenstands). Kündigt der Kunde ohne Angabe von Gründen nach Fertigstellung des Auftrags durch TS Vision, jedoch vor Bereitstellung und Abnahme des Projektgegenstands, ist TS Vision berechtigt, 60 % der vereinbarten Vergütung zuzüglich der Aufwendungen zu verlangen, die sich nicht für einen anderen Auftrag einsetzen oder in anderer Form amortisieren lassen (z. B. Kosten für Unterauftragnehmer, besonderes Equipment für die Herstellung des Projektgegenstands, etc.). Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass TS Vision gar kein oder nur ein geringerer Schaden als vorstehende Pauschalen entstanden ist.
  7. Leistungsqualität und Leistungsort

    1. TS Vision ist in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich frei. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit an einem bestimmten Ort, ist der Auftragnehmer dort zur Leistungserbringung verpflichtet.
    2. TS Vision ist in der Einteilung seiner Arbeitszeit frei, hat sich jedoch für die Zusammenarbeit der Vertragsparteien und für die Einhaltung von Terminen mit dem Projektleiter des Kunden abzustimmen.
  8. Vertragsdauer und Kündigung

    1. Wenn nicht anders vereinbart, beginnt das Vertragsverhältnis mit Unterzeichnung des Projektauftrags und läuft auf unbestimmte Zeit.
    2. Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats zu kündigen. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    3. TS Vision darf das Vertragsverhältnis nur in der Art kündigen, dass sich der Kunde die Projektleistungen anderweitig beschaffen kann, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt. Kündigt TS Vision ohne einen solchen Grund zur Unzeit, so hat TS Vision dem Kunden den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
    4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
    5. TS Vision hat vom Kunden überlassene Arbeits- und Geschäftsunterlagen sowie sonstige Arbeitsmittel nach Vertragsbeendigung unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben oder zu löschen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. TS Vision hat dem Kunden auf dessen Wunsch die Löschung schriftlich zu bestätigen.
    6. Im Fall der Kündigung erfolgt eine Rechteeinräumung nur an solchen Arbeitsergebnissen, die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung entstanden sind. Beauftragte Projektleistungen werden bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbracht und abgerechnet.
    7. TS Vision kann im Fall der Kündigung Ersatz der Aufwendungen verlangen, die im Vertrauen auf die weitere Durchführung des Projekts getätigt worden sind.
  9. Haftung und Haftungsbeschränkung

    1. TS Vision haftet für Schäden jedweder Art – unbeschadet der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzung – grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet TS Vision nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).
    2. Sofern TS Vision wegen fahrlässigen Verhaltens haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen TS Vision nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste. Vorstehende Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht, soweit TS Vision eine Garantie für einen konkreten Projektgegenstand übernommen oder einen Mangel des Projektgegenstands arglistig verschwiegen hat, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
    3. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich TS Vision zur Vertragserfüllung bedient.
    4. TS Vision übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Zerstörung von Daten und/oder Programmen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er hinreichende Datensicherungen durchgeführt, Backups TS Vision in regelmäßigen Abständen ausgehändigt und dadurch sichergestellt hat, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
    5. TS Vision kann bei Einbindung und Verwendung von Freier Software zur Realisierung des Projektgegenstands keine Gewähr oder Garantie dafür übernehmen, dass die mit dem Projektgegenstand im Zusammenhang stehenden Arbeitsleistungen und -ergebnisse frei von Rechten Dritter sind. Eine Haftungsfreistellung von TS Vision zugunsten des Kunden erfolgt diesbezüglich nicht.
  10. Vertraulichkeit

    1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Vertragspartei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how, sowie – für TS Vision – sämtliche Arbeitsergebnisse.
    2. Die Vertragsparteien werden über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung der Vertragsbeziehung fort.
    3. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
      1. die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
      2. die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
      3. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
    4. Die Parteien werden nur solchen Personen Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieser Bestimmungen entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offen legen, die diese für die Durchführung des Projekts kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
  11. Schlussbestimmungen

    1. Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur im Hinblick auf Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden zulässig. Im Übrigen bestehen Zurückbehaltungsrechte nur für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
    2. Auf mit dem Kunden geschlossene Verträge und sonstige vertragliche Regelungen einschließlich dieser AGB findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
    3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder mit sonstigen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden ist der Geschäftssitz von TS Vision, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Vertragsparteien eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung vereinbaren, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.